Wechseln Sie in die private Krankenversicherung und profitieren Sie von den erstklassigen, garantierten Leistungen!
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Die Private Krankenversicherung bietet Selbständigen, Beamten und gut verdienenden Arbeitnehmern
günstige Beiträge, freie Arzt- und Krankenhauswahl, Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Versorgung (Chefarztbehandlung).
Weitere wählbare Tarifoptionen sind die Kostenübernahme für Heilpraktiker, hohe Kostenerstattung bei
Zahnersatz und die Beitragsrückerstattung bei Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen.
Wer darf in die private Krankenversicherung?
Arbeitnehmer, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, sowie Freiberufler und Selbständige, Beamte und Studenten.
Welche Vorteile hat die private Krankenversicherung?
Die Beiträge richten sich nach der Leistung, und nicht nach dem Einkommen. Auf den Beitrag wirken sich aus der Umfang des gewählten Versicherungsschutz, Selbstbeteiligung, Eintrittsalter, etc..
Welche Besonderheiten hat die private Krankenversicherung?
Auswahlrecht der Versicherten: Das Krankenversicherungsunternehmen kann sich seine versicherten Personen aussuchen: Der Vertragsabschluß kann verweigert werden.
Beitragsberechnung : Die Beiträge werden nicht aufgrund des Einkommens der Versicherten berechnet. Einzig der gewünschte Versicherungsumfang und die zu versichernde Person sind Grundlage der Beitragskalkulation.
Familienmitglieder: Jede Person, auch Kinder, müssen einzeln versichert sein. Rückkehr in die gesetzliche KV: Ist in der Regel nicht freiwillig möglich.
Wie hoch ist der Beitrag für die private Krankenversicherung?
Außer dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und eventuellen zuschlagspflichtigen Vorerkrankungen, ist der gewählte Versicherungsschutz maßgebend für den Tarif. Dieser kann durch weitere Möglichkeiten gesenkt werden:
Selbstbeteiligung : Wählbare Selbstbeteiligungen beeinflussen den Beitrag.
Beitragsrückerstattung : ggf. bei nicht in Anspruch genommener Leistung
Wer braucht eine Krankenzusatzversicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen KV wurden in den letzten Jahren erheblich reduziert. Für gesetzlich Versicherte führt dies zu hohen Selbstbeteiligungen und geringeren Leistungen. Jeder, der nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, hat die Möglichkeit die Leistungen der GKV in vielen Bereichen durch eine private Zusatzversicherung erheblich zu erweitern.
Welche Bereiche kann eine Krankenzusatzversicherung abdecken?
- Stationärer Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer, freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) und Heilmittel
- Zahnersatz
- Heilpraktiker und weitere alternative Heilmethoden
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Zusatzversicherung für ambulante Heilbehandlung
- Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeld
- Krankentagegeld (Einkommensabsicherung) und Krankenhaustagegeld
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